Nießbrauchrecht für den eigentümer

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Definition

Das Nießbrauchrecht für den Eigentümer bezeichnet das Recht, eine fremde Sache zu nutzen und die damit verbundenen Erträge zu ziehen, ohne jedoch das Eigentum an dieser Sache zu besitzen. In der Regel wird dieses Recht im Rahmen von Immobilien oder anderen Vermögenswerten eingeräumt, sodass der Nießbraucher die Vorteile der Nutzung erhält, während der Eigentümer formell im Besitz der Sache bleibt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Eigentümer räumte dem Mieter ein Nießbrauchrecht ein, sodass dieser die Wohnung nutzen konnte.
  • Auch ohne das Eigentum selbst zu besitzen, hat der Nießbraucher das Recht, die Erträge aus der Immobilie zu ziehen.
  • Im Erbfall kann das Nießbrauchrecht für den überlebenden Partner von großer wirtschaftlicher Bedeutung sein.
  • Der Nießbrauch wurde vertraglich festgelegt, um die Nutzung des Grundstücks zu regeln, ohne das Eigentum zu übertragen.