Nominativ genitiv dativ akkusativ

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Definition

Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ sind die vier Fälle (Kasus) der deutschen Grammatik, die die Beziehung zwischen Substantiven, Pronomen und anderen Satzteilen zueinander bestimmen. Der Nominativ wird oft als der „Wer-Fall“ bezeichnet und zeigt das Subjekt des Satzes an. Der Genitiv, auch „Wessen-Fall“, bezieht sich auf den Besitz oder die Zugehörigkeit. Der Dativ ist der „Wem-Fall“ und gibt den indirekten Objekt des Satzes an. Schließlich kennzeichnet der Akkusativ, der „Wen-Fall“, das direkte Objekt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Nominativ wird im Deutschen als der Fall des Subjekts verwendet.
  • Im Genitiv drückt man häufig Besitzverhältnisse aus, wie in „Das Buch des Lehrers“.
  • Der Dativ wird verwendet, um den Empfänger einer Handlung zu kennzeichnen, beispielsweise in „Ich gebe dem Kind einen Ball“.
  • Der Akkusativ ist der Fall des direkten Objekts, wie in „Ich sehe den Hund“.