Nießbrauchrecht

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Definition

Das Nießbrauchrecht ist ein dingliches Nutzungsrecht, das einer Person (dem Nießbraucher) das Recht verleiht, die Nutzungen und Erträge einer Sache zu ziehen, die im Eigentum einer anderen Person steht. Dies umfasst in der Regel das Recht, eine Immobilie zu bewohnen oder deren Mieteinnahmen zu erhalten, ohne jedoch Eigentümer der Sache zu sein. Der Eigentümer bleibt rechtlich gesehen Eigentümer, jedoch trägt der Nießbraucher die Verantwortung für die Nutzung.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Nießbraucher hat das Recht, die Wohnung zu bewohnen, solange der Nießbrauch besteht.
  • Im Testament wurde ein Nießbrauchrecht zugunsten der Ehefrau vereinbart.
  • Nach dem Tod des Eigentümers verlieh das Nießbrauchrecht dem Sohn die Nutzung der Immobilie.
  • Die Regelung des Nießbrauchs wurde im Vertrag klar definiert, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.