Nießbrauch das
Definition
Nießbrauch ist das rechtliche Nutzungsrecht an einer Sache, insbesondere an einem Grundstück oder einem anderen Vermögenswert, das einer Person das Recht einräumt, die Früchte oder Erträge dieser Sache zu ziehen, während das Eigentum an der Sache bei einer anderen Person verbleibt. Der Nießbrauch ist häufig Teil von Erbschaften oder Schenkungen und kann sowohl für einen bestimmten Zeitraum als auch lebenslang eingeräumt werden.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Nießbrauch an der Immobilie wurde testamentarisch festgelegt.
- Während der Dauer des Nießbrauchs hat der Begünstigte das Recht, Mieteinnahmen zu vereinnahmen.
- Nach dem Tod des Nießbrauchers fiel das Grundstück wieder an den eigentlichen Eigentümer zurück.
- Der Nießbrauch kann auch auf bestimmte Teile eines Vermögens beschränkt werden.