O.v.

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Definition

Der Begriff "o.v." steht in der deutschen Sprache für die Abkürzung "ohne Vermerk". Diese Abkürzung wird häufig in administrativen und geschäftlichen Kontexten verwendet, um anzugeben, dass eine bestimmte Information oder Zeitangabe nicht vermerkt oder dokumentiert wurde.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In der Berichterstattung hieß es, dass das Ereignis o.v. stattgefunden hat.
  • Der Vertrag wurde o.v. unterzeichnet und benötigt daher keine weiteren Unterschriften.
  • Die Auslage war o.v., was zu Verwirrung bei den Anwesenden führte.
  • Der Verkaufsbericht blieb o.v., wodurch die Abteilung nicht informiert wurde.