Parken mit parkschein
Definition
Parken mit Parkschein bedeutet, das Fahrzeug in einem bestimmten Bereich abzustellen, in dem das Parken nur gegen Gebühr erlaubt ist. Der Parkschein ist ein Beleg, der anzeigt, dass der Fahrer die erforderliche Parkgebühr entrichtet hat, um ohne Risiko von einer Geldstrafe geparkt zu werden.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Um keine Strafe zu riskieren, stellte ich sicher, dass ich meinen Parkschein gut sichtbar im Fahrzeug platziert hatte.
- In der Innenstadt ist das Parken mit Parkschein häufig erforderlich, um einen Parkplatz zu finden.
- Der Parkschein war nur für zwei Stunden gültig, weshalb ich rechtzeitig zum Auto zurückkehren musste.
- Wer kein gültiges Ticket hat, muss mit einem Bußgeld rechnen, wenn er ohne Parkschein parkt.