Pflegegrad 1 das

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Definition

Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Einstufung in das österreichische System der Pflegebedürftigkeit und wird für Personen vergeben, die einen geringen Unterstützungsbedarf im Alltag haben. Diese Einstufung erfolgt in der Regel nach einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst, der die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten der betroffenen Person bewertet.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • "Eine Person mit Pflegegrad 1 benötigt gelegentliche Unterstützung beim Einkaufen."
  • "Die Einstufung in Pflegegrad 1 zeigt an, dass der Betroffene noch recht selbstständig ist."
  • "Um einen Pflegegrad 1 zu erhalten, muss ein gutachterlicher Dienst die Notwendigkeit der Pflege feststellen."
  • "Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf bestimmte Unterstützungsangebote, die ihre Lebensqualität verbessern können."