Pflegegrad 4 das

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Definition

Der Pflegegrad 4 ist eine Einstufung im deutschen Pflegeversicherungssystem, die ein hohes Maß an Pflegebedürftigkeit bescheinigt. Personen, die in diesen Pflegegrad eingestuft werden, benötigen umfassende Unterstützung in ihren täglichen Lebensaktivitäten, sowohl in der körperlichen als auch in der geistigen Pflege. Diese Kategorie ist Teil der fünf Pflegegrade, die seit der Reform der Pflegeversicherung im Jahr 2017 bestehen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Ein Angehöriger ist im Pflegegrad 4 eingestuft, da er nahezu rund um die Uhr Unterstützung benötigt.
  • Die Leistungen der Pflegeversicherung werden für einen Pflegegrad 4 erheblich erhöht, um die notwendige Unterstützung zu gewährleisten.
  • Bei der Beantragung des Pflegegrads 4 ist eine umfassende Beurteilung durch einen Gutachter notwendig.
  • Menschen mit Pflegegrad 4 erhalten oft auch zusätzliche Hilfe durch Pflegedienste und Angehörige, um den Alltag zu bewältigen.