Öffentlich rechtliches dienstverhältnis

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Definition

Ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ist ein rechtliches Verhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem öffentlichen Arbeitgeber, wie beispielsweise dem Staat, einem Land oder einer Kommune. In einem solchen Dienstverhältnis sind die Rechte und Pflichten der Parteien durch öffentliches Recht geregelt, was typischerweise den besonderen Schutz der Beschäftigten sowie spezifische Regelungen zur Vergütung, Beendigung und Arbeitsbedingungen umfasst.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis sind die Arbeitsbedingungen klar durch das Beamtengesetz geregelt.
  • Viele Menschen entscheiden sich für ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, da es in der Regel eine höhere Arbeitsplatzsicherheit bietet.
  • Der Wechsel von einem privatwirtschaftlichen zu einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis kann mit verschiedenen rechtlichen Aspekten verbunden sein.
  • Die Vergütung im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfolgt häufig nach einem festgelegten Tarif, der die Gehälter transparent macht.