Pacht

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Definition

Pacht bezeichnet einen vertraglichen Rechtsform, bei der der Pachtgeber einem Pachtnehmer die Nutzung eines Grundstücks oder einer Immobilie gegen Entgelt überlässt. Der Pachtnehmer verpflichtet sich, die Pachtzahlungen zu leisten und kann im Gegenzug das gepachtete Objekt wirtschaftlich nutzen. Pacht ist häufig im agrarischen Bereich anzutreffen, findet jedoch auch in anderen Bereichen wie Gastronomie und Gewerbe Verwendung.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Landwirt hat einen Pachtvertrag für die Felder unterzeichnet.
  • Im Restaurantbetrieb ist die Pacht für die Räumlichkeiten ein wesentlicher Kostenfaktor.
  • Der Pachtnehmer muss sich an die im Vertrag festgelegten Bedingungen halten.
  • Viele Betriebe scheitern an den hohen Pachtpreisen in städtischen Gebieten.