Pflegegrad 1
Definition
Der Pflegegrad 1 ist der niedrigste Grad in der Einstufung von Pflegebedürftigkeit in Deutschland. Personen, die in diesen Pflegegrad eingestuft werden, benötigen Unterstützung im Alltag, haben jedoch keine umfangreiche Pflegebedürftigkeit. Die Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 sind eine eingeschränkte Selbstständigkeit, die durch körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen bedingt ist.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Eine Person mit Pflegegrad 1 benötigt Hilfe beim Ankleiden und bei der Körperpflege.
- Die Einstufung in Pflegegrad 1 ermöglicht es den Betroffenen, finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse zu erhalten.
- Angehörige von Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1 können gegebenenfalls Entlastungsangebote in Anspruch nehmen.
- Um eine Einstufung in Pflegegrad 1 zu erreichen, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.