Ab monatswechsel pfändbar
Definition
Der Begriff "ab Monatswechsel pfändbar" bezeichnet die Möglichkeit, dass bestimmte Geldbeträge oder Einkünfte, die ab dem Ende eines Monats entstehen, durch ein gerichtliches Pfändungsverfahren zwangsweise eingezogen werden können. Dies bedeutet, dass Gläubiger nach einem festgelegten Datum Anspruch auf diese Vermögenswerte erheben können, um offene Forderungen zu begleichen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Ab Monatswechsel pfändbar sind alle Einkommen, die zuvor im Einkommensschutz liegen.
- Für den Schuldner ist es wichtig zu wissen, dass sein Gehalt ab Monatswechsel pfändbar ist.
- Die neuen Regelungen besagen, dass ab Monatswechsel pfändbar auch staatliche Sozialleistungen betroffen sein können.
- Gläubiger können bereits ab Monatswechsel pfändbar auf die ausstehenden Beträge zugreifen.