Pk bei der polizei

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Definition

Der Begriff 'pk' bei der Polizei steht für 'Personalisierte Kennzeichnung'. Es handelt sich dabei um eine spezielle Nummer oder Identifikation, die einem Polizeibeamten zugeordnet wird. Diese Kennzeichnung erlaubt eine eindeutige Zuordnung von Personen zu ihren Einsätzen und hilft bei der Rückverfolgbarkeit von Einsatzhandlungen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei jeder Kontrolle ist es wichtig, dass der Polizist seine pk deutlich sichtbar trägt.
  • Die pk ermöglicht es der Bürger*innen, sich über die Identität des Polizeibeamten zu informieren.
  • Durch die Verwendung der pk wird die Verantwortung im Polizeidienst erhöht.
  • Im Falle einer Beschwerde kann die pk zur schnellen Klärung beitragen.