Pflichtteil

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Definition

Der Pflichtteil ist der gesetzlich festgelegte Mindestanteil des Erbes, der bestimmten nahen Verwandten zusteht, auch wenn der Erblasser diesen im Testament nicht bedacht hat. Er soll sicherstellen, dass enge Angehörige, wie Kinder oder der Ehepartner, nicht gänzlich von der Erbfolge ausgeschlossen werden können.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Pflichtteil darf im Testament nicht unter den gesetzlich festgelegten Betrag reduziert werden.
  • Wenn ein Erblasser seine Kinder enterbt, haben diese trotzdem Anspruch auf ihren Pflichtteil.
  • Der Pflichtteil kann auch in Form von Geldleistungen an die Angehörigen ausgezahlt werden.
  • In vielen Fällen führt die Berechnung des Pflichtteils zu rechtlichen Auseinandersetzungen innerhalb der Familie.