Pfändbar
Definition
Der Begriff 'pfändbar' beschreibt Vermögenswerte oder Einkünfte, die aufgrund eines Vollstreckungsbescheids oder einer gerichtlichen Entscheidung eingezogen oder beschlagnahmt werden können. Dies geschieht in der Regel zur Begleichung von Schulden, wenn der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Pfändbare Werte können Geldbeträge, Immobilien oder andere wertvolle Besitztümer sein.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Das Gehalt des Arbeitnehmers ist bis zu einem bestimmten Betrag pfändbar.
- Bei einer Insolvenz können pfändbare Vermögenswerte vom Gericht eingezogen werden.
- Die Möbel des Schuldners sind nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht pfändbar.
- Eigene Ersparnisse sind häufig pfändbar, wenn sie zur Tilgung von Schulden verwendet werden müssen.