Pflegegrad 4
Definition
Der Pflegegrad 4 ist eine Einstufung im deutschen System der Pflegeversicherung, die Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten bezeichnet. Personen, die in diesen Pflegegrad eingestuft werden, benötigen intensive Unterstützung und Pflege durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte. Der Pflegegrad 4 ist der zweithöchste Pflegegrad und hebt hervor, dass eine ständige Unterstützung im Alltag unerlässlich ist.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Eine Person im Pflegegrad 4 benötigt rund um die Uhr Unterstützung und Betreuung.
- Angehörige von Pflegebedürftigen im Pflegegrad 4 erleben oft eine hohe emotionale und physische Belastung.
- Für Menschen, die im Pflegegrad 4 eingestuft sind, stehen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung.
- Die finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung ist für Patienten im Pflegegrad 4 besonders wichtig, um die notwendige Pflege zu gewährleisten.