Pflegestufe 1
Definition
Die Pflegestufe 1 ist eine der Einstufungen im deutschen Pflegeversicherungssystem, die Personen zugeordnet wird, die einen geringen Hilfebedarf im Alltag haben. Dies betrifft in der Regel Menschen, die bei alltäglichen Aktivitäten wie der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität eingeschränkt sind, jedoch nur teilweise Unterstützung benötigen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die unzureichende Unterstützung führte dazu, dass er in die Pflegestufe 1 eingestuft wurde.
- Aufgrund ihrer guten geistigen Fitness kann sie noch selbstständig leben, benötigt jedoch Hilfe in der Pflegestufe 1.
- Die Entscheidung über die Pflegestufe 1 wurde nach einer gründlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst getroffen.
- Angehörige sollten sich über die Leistungen der Pflegestufe 1 informieren, um die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.