Präjudiz

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Definition

Der Begriff 'präjudiz' bezeichnet einen Vorfall, Sachverhalt oder eine Entscheidung, die eine richtungsweisende Bedeutung für zukünftige Fälle hat. In der Rechtssprache wird präjudiz häufig verwendet, um auf Urteile hinzuweisen, die präzedenzwirksam sind und bei ähnlichen Fällen als Bezugspunkt dienen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Gericht stellte fest, dass das Urteil in diesem Fall als Präjudiz für zukünftige Entscheidungen dienen kann.
  • Viele Juristen beziehen sich auf die hochrangigen Präjudizien, um ihre Argumentation zu untermauern.
  • In der nächsten Verhandlung wird das vorangegangene Urteil als Präjudiz herangezogen.
  • Es ist wichtig, dass die Richter die Relevanz eines Präjudiz in ihrer Urteilsfindung anerkennen.