Ab monatsende pfändbar

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Definition

"Ab Monatsende pfändbar" bezeichnet den Zeitpunkt, an dem bestimmte Vermögenswerte oder Einkünfte einer Person rechtlich zur Verfügung stehen, um damit Schulden zu begleichen. Diese Formulierung tritt häufig im Kontext von Zahlungsaufforderungen, Schuldenregulierungen oder Gerichtsurteilen auf, wenn das Einkommen eines Schuldners ab dem Ende eines Monats gepfändet werden kann.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Wenn Sie Ihre Zahlungen nicht rechtzeitig leisten, wird Ihr Gehalt ab Monatsende pfändbar sein.
  • Der Gerichtsvollzieher hat erklärt, dass das Konto ab Monatsende pfändbar ist.
  • Ich muss dringend meine Finanzen in Ordnung bringen, sonst sind meine Einkünfte ab Monatsende pfändbar.
  • Ab Monatsende pfändbar zu sein, kann ernsthafte Konsequenzen für die Fähigkeit zur Deckung des täglichen Bedarfs haben.