Rechts vor links

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Definition

"Rechts vor links" ist eine allgemein gültige Verkehrsregel, die besagt, dass in einer Kreuzung oder Einmündung der von rechts kommende Verkehrsteilnehmer Vorfahr hat, sofern keine anderen Regelungen (wie beispielsweise Verkehrszeichen) bestehen. Diese Regel dient der Sicherheit im Straßenverkehr, indem sie klar definiert, wer in bestimmten Situationen zuerst fahren darf.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • An der nächsten Kreuzung gilt "rechts vor links", also achte auf den Verkehr von rechts.
  • Wenn ein Fahrzeug von rechts kommt, hat es in der Regel Vorfahrt, gemäß der Regel "rechts vor links".
  • In vielen Städten gibt es Stellen, wo diese Regel besonders beachtet werden muss, um Unfälle zu vermeiden.
  • Fahrer sollten sich stets bewusst sein, dass "rechts vor links" auch dann gilt, wenn keine weiteren Hinweise gegeben werden.