Abdingbar

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Definition

Abdingbar ist ein Adjektiv, das beschreibt, dass etwas nicht zwingend oder verbindlich ist und daher unter bestimmten Umständen verändert oder aufgehoben werden kann. Es wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, um anzuzeigen, dass Bestimmungen oder Regelungen in einem Vertrag nicht unbedingt eingehalten werden müssen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Klausel in dem Vertrag ist abdingbar, sodass beide Parteien Änderungen vornehmen können.
  • In vielen Verträgen finden sich abdingbare Bestimmungen, die Raum für Verhandlungen lassen.
  • Das Gesetz enthält abdingbare Regelungen, die je nach Einzelfall angepasst werden können.
  • Wenn eine Regelung abdingbar ist, bedeutet dies, dass die Parteien darüber frei entscheiden können, ob sie der Regelung folgen möchten oder nicht.