Rechtsschutzversicherung

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Definition

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherungsform, die den Versicherungsnehmer in rechtlichen Auseinandersetzungen finanziell absichert. Sie übernimmt die Kosten für anwaltliche Beratung, Gerichtsgebühren sowie weitere Kosten, die im Rahmen eines Rechtsstreits anfallen können. Ziel einer Rechtsschutzversicherung ist es, den Zugang zur Justiz zu erleichtern und den Versicherten vor hohen finanziellen Belastungen durch Rechtsstreitigkeiten zu schützen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Eine Rechtsschutzversicherung kann in vielen Lebensbereichen hilfreich sein, um sich gegen unvorhergesehene rechtliche Probleme abzusichern.
  • Bevor ich einen Vertrag unterschreibe, möchte ich sicherstellen, dass ich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen habe.
  • Im Falle eines Streits mit dem Nachbarn über die Grundstücksgrenze kann eine Rechtsschutzversicherung die notwendigen Kosten übernehmen.
  • Viele Menschen zögern, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, weil sie die Notwendigkeit nicht sehen, bis sie tatsächlich in einem Rechtsstreit geraten.