Rechtsschutzversicherung das

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Definition

Die Rechtsschutzversicherung ist eine Form der Versicherung, die den Versicherten vor den finanziellen Risiken des Rechtsstreits schützt. Sie übernimmt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen, wie Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und andere notwendige Auslagen, wenn der Versicherte Inanspruchnahme von Rechtsmitteln in einem zivilrechtlichen, strafrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Verfahren benötigt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Viele Menschen entscheiden sich für eine Rechtsschutzversicherung, um im Fall von Streitigkeiten finanziell abgesichert zu sein.
  • Mit einer Rechtsschutzversicherung muss man sich keine Sorgen über hohe Anwaltskosten machen.
  • Im Falle eines Rechtsstreits kann die Rechtsschutzversicherung helfen, die finanziellen Belastungen zu minimieren.
  • Es ist ratsam, sich vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung über die verschiedenen Konditionen und Leistungen zu informieren.