Pv-br. ges zuschlag. kinderlos

Aus Was bedeutet? Wiki
Version vom 3. Mai 2025, 16:20 Uhr von Gd1fd63fd (Diskussion | Beiträge) (Automatischer Artikel-Upload.)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Definition

Der Begriff "pv-br. ges Zuschlag. kinderlos" ist eine Abkürzung aus dem deutschen Sozialrecht, die sich auf einen bestimmten Zuschlag für kinderlose Personen bezieht. In der Regel wird dieser Zuschlag im Rahmen von Sozialleistungen gewährt und ist dafür vorgesehen, die besonderen Bedürfnisse von kinderlosen Menschen zu berücksichtigen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der pv-br. ges Zuschlag. kinderlos wird häufig in den Bescheiden über Sozialleistungen erwähnt.
  • Viele kinderlose Personen sind auf den pv-br. ges Zuschlag. kinderlos angewiesen, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.
  • Um den Antrag auf pv-br. ges Zuschlag. kinderlos zu stellen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
  • Der Zuschlag kann je nach Einkommen variieren und ist nicht in allen Fällen garantiert.