Rang 0 in der insolvenztabelle

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Definition

Der Rang 0 in der Insolvenztabelle bezeichnet die höchste Priorität bei der Befriedigung von Gläubigerforderungen im Insolvenzverfahren. Dies bedeutet, dass Forderungen, die diesem Rang zugeordnet sind, vorrangig aus der Insolvenzmasse bedient werden, bevor andere Ansprüche berücksichtigt werden. In der Regel handelt es sich hierbei um Forderungen, die im öffentlichen Interesse stehen, wie z.B. die Kosten des Insolvenzverfahrens oder Masseverbindlichkeiten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im Insolvenzverfahren wurden die Masseverbindlichkeiten als Rang 0 in der Insolvenztabelle eingestuft.
  • Alle Gläubiger waren sich einig, dass die Forderungen der Finanzbehörden Rang 0 einnehmen sollten.
  • Bei der Verteilung der Insolvenzmasse wurden die Forderungen der Rang 0 obligat bedient.
  • Der Insolvenzverwalter stellte sicher, dass alle rang 0 Forderungen vor den anderen ausbezahlt wurden.