Rentensplitting statt witwenrente

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Definition

Das Rentensplitting statt Witwenrente bezeichnet die Regelung, dass im Falle des Todes eines Ehepartners anstelle einer Witwenrente die Rentenanwartschaften beider Ehepartner aufgeteilt werden. Dies ermöglicht es dem überlebenden Partner, seine eigene Rente sowie den Anteil des verstorbenen Partners gleichmäßig zu nutzen, was eine flexiblere Altersvorsorge darstellt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Rentensplitting statt Witwenrente bietet überlebenden Partnern mehr finanzielle Freiheit.
  • Viele Paare entscheiden sich für Rentensplitting, um eine gerechte Verteilung der Rentenansprüche zu erreichen.
  • Bei der Einführung des Rentensplittings statt Witwenrente gab es erhebliche politische Diskussionen.
  • Durch das Rentensplitting können Ehepartner im Alter besser finanziell aufgestellt sein.