Abgegolten

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Definition

Der Begriff "abgegolten" bezeichnet den Zustand, in dem eine Verpflichtung oder Schuld vollständig erledigt oder ausgeglichen ist. Im rechtlichen und finanziellen Kontext bedeutet dies, dass eine fällige Leistung erbracht wurde und keine weiteren Ansprüche mehr bestehen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nachdem die letzte Rate überwiesen wurde, war die Schuld endlich abgegolten.
  • Die Vereinbarung trat in Kraft, und alle vorherigen Forderungen wurden als abgegolten betrachtet.
  • Wenn eine Zahlung rechtzeitig erfolgt, ist sie im Normalfall als abgegolten anzusehen.
  • Nach der Einigung waren alle Streitigkeiten zwischen den Parteien abgegolten, und sie konnten wieder zusammenarbeiten.