Schwerbehindertenausweis mit g das

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Definition

Der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" steht im deutschen Rechtssystem für die Anerkennung einer Schwerbehinderung und bescheinigt, dass die betroffene Person in ihrer Mobilität eingeschränkt ist. Das "G" bedeutet "gehbehindert" und wird Menschen zugeordnet, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen Schwierigkeiten beim Gehen haben.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Antragstellerin hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" erhalten, da sie an einer chronischen Erkrankung leidet.
  • Mit dem G im Schwerbehindertenausweis kann die betroffene Person verschiedene Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr nutzen.
  • Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises sollte gut vorbereitet sein, insbesondere wenn das Merkzeichen "G" erforderlich ist.
  • Durch den Schwerbehindertenausweis mit G kann die Person eine bessere Unterstützung im Alltag erhalten.