Selbstbeteiligung bei mietwagen

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Definition

Selbstbeteiligung bei Mietwagen bezieht sich auf den Betrag, den der Mieter im Falle eines Schadens oder Diebstahls des Fahrzeugs selbst tragen muss. Dieser Betrag wird in der Regel im Mietvertrag festgelegt und dient als Risikoteilung zwischen dem Mieter und der Mietwagenfirma. Bei Schäden, die diesen Betrag nicht überschreiten, muss der Mieter die Kosten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung vollständig übernehmen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Buchung eines Mietwagens sollte man die Selbstbeteiligung genau beachten, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
  • Die Selbstbeteiligung bei Mietwagen kann durch zusätzliche Versicherungen gesenkt werden.
  • Im Schadensfall muss der Mieter den Betrag der Selbstbeteiligung direkt an die Mietwagenfirma zahlen.
  • Viele Kunden entscheiden sich für eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung, um im Schadensfall keine eigenen Kosten tragen zu müssen.