Strafmündigkeit

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Definition

Die Strafmündigkeit bezeichnet das gesetzlich festgelegte Mindestalter, ab dem eine Person für ihre delinquenten Handlungen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann. In Deutschland liegt die Strafmündigkeit bei 14 Jahren, das bedeutet, dass Kinder unter diesem Alter nicht strafrechtlich belangt werden können, sondern stattdessen in der Regel in einem Jugendhilfesystem betreut werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im deutschen Rechtssystem wird die Strafmündigkeit bei 14 Jahren festgelegt, was bedeutet, dass Kinder unter diesem Alter nicht für Straftaten bestraft werden können.
  • Die Diskussion über die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre wird in der Gesellschaft häufig geführt.
  • Ein 13-Jähriger, der einen Diebstahl begeht, kann nicht strafrechtlich verfolgt werden, da er noch strafunmündig ist.
  • Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen Strafmündigkeit und Zivilmündigkeit zu verstehen, da beide Konzepte unterschiedliche rechtliche Implikationen haben.