Staatsangehörigkeit

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Definition

Die Staatsangehörigkeit bezeichnet das rechtliche Zugehörigkeitsverhältnis eines Individuums zu einem Staat. Sie beinhaltet die Rechte und Pflichten, die eine Person gegenüber diesem Staat hat, und bietet Schutz durch dessen Gesetze. Die Staatsangehörigkeit kann durch Geburt, Einbürgerung oder andere rechtliche Verfahren erworben werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Staatsangehörigkeit spielt eine wichtige Rolle bei der Bestimmung der politischen Rechte eines Bürgers.
  • Viele Menschen haben aufgrund von Migration eine doppelte Staatsangehörigkeit erworben.
  • Der Verlust der Staatsangehörigkeit kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • In manchen Ländern ist die Staatsangehörigkeit eng mit ethnischen oder kulturellen Identitäten verknüpft.