Sondereigentum

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Definition

Sondereigentum bezeichnet im deutschen Miet- und Wohnungseigentumsrecht eine besondere Form des Eigentums an Immobilien, bei der mehrere Eigentümer in einer Wohnanlage privates Eigentum an bestimmten Teilen der Immobilie haben, während das Gemeinschaftseigentum von allen Eigentümern gemeinsam genutzt und verwaltet wird. Typische Beispiele für Sondereigentum sind die Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus, in denen die einzelnen Wohnungen als Sondereigentum gelten, während Treppenhaus, Dachboden und Garten als Gemeinschaftseigentum betrachtet werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im Rahmen der Wohnungsverwaltung müssen die spezifischen Regelungen zum Sondereigentum beachtet werden.
  • Jeder Eigentümer im Mehrfamilienhaus hat das Recht auf sein Sondereigentum, aber die Nutzung des Gemeinschaftseigentums erfordert Abstimmungen.
  • Die Instandhaltung des Sondereigentums liegt in der Verantwortung des jeweiligen Eigentümers.
  • Streitigkeiten über das Sondereigentum können oft durch eine Einigung unter den Eigentümern gelöst werden, bevor rechtliche Schritte erforderlich sind.