Strafbefehl das

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Definition

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die in Deutschland in der Regel bei geringfügigen Straftaten erlassen wird. Er kann neben Geldstrafen auch andere Sanktionen wie Freiheitsstrafen zur Bewährung beinhalten. Der Strafbefehl wird in einem vereinfachten Verfahren vom zuständigen Amtsgericht erlassen, ohne dass eine Hauptverhandlung stattfindet. Die betroffene Person hat die Möglichkeit, gegen den Strafbefehl Einspruch zu erheben, wodurch es zu einem normalen Gerichtsverfahren kommt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Strafbefehl wurde aufgrund der Geschwindigkeitsübertretung erlassen.
  • Nach dem Erhalt des Strafbefehls erwog der Angeklagte, Einspruch einzulegen.
  • Für viele kleine Delikte ist der Strafbefehl ein gängiges Verfahren.
  • Im Gegensatz zu einem normalen Gerichtsverfahren erfolgt der Strafbefehl ohne Zeugenanhörungen.