Sv in der lohnabrechnung
Definition
Der Begriff "sv" in der Lohnabrechnung steht für "sozialversicherungspflichtig". Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer unter den Rahmenbedingungen des Sozialversicherungsgesetzes beschäftigt ist und somit Beiträge zur Sozialversicherung leisten muss. Diese Beiträge werden in Deutschland für Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung erhoben.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- In Deutschland sind viele Beschäftigungsverhältnisse sozialversicherungspflichtig, was die gesetzliche Absicherung der Arbeitnehmer gewährleistet.
- Für eine sozialversicherungspflichtige Anstellung muss der Arbeitgeber die entsprechenden Beiträge abführen.
- Arbeitnehmer in Teilzeit können ebenfalls sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, abhängig von ihrem Verdienst.
- Bei einem Minijob hingegen ist der Arbeitsvertrag oft nicht sozialversicherungspflichtig, was niedrigere Abzüge zur Folge hat.