Teilkasko mit 150 selbstbeteiligung
Definition
Die Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung ist eine Art von Kfz-Versicherung, die Fahrzeughalter gegen Schäden am eigenen Auto absichert, die nicht durch einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug verursacht wurden. Die Selbstbeteiligung von 150 Euro bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall die ersten 150 Euro der Reparaturkosten selbst tragen muss, während die Versicherung die darüber hinausgehenden Kosten übernimmt. Diese Art von Versicherung deckt typischerweise Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, Naturereignisse wie Hagel oder Sturm und Glasbruch ab.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei einem Diebstahl des Fahrzeugs muss der Versicherungsnehmer 150 Euro selbst tragen, wenn er eine Teilkasko mit 150 Selbstbeteiligung abgeschlossen hat.
- Viele Autobesitzer entscheiden sich für eine Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung, um Kosten zu sparen.
- Die Entscheidung für eine Teilkasko mit 150 Selbstbeteiligung kann sich lohnen, wenn das Fahrzeug in einer erhöhten Diebstahlgefahr steht.
- Nach dem Unwetter stellte der Fahrer fest, dass sein Auto durch Hagelschäden betroffen war, und war froh über seine Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung.