Tvöd e

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Definition

Der Begriff TVöD steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Deutschland. Er regelt die Arbeitsbedingungen, Vergütung und Beschäftigungsmodalitäten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf kommunaler und Länder-Ebene. Der TVöD wurde geschaffen, um eine einheitliche Grundlage für die Arbeitsverhältnisse in der öffentlichen Verwaltung zu schaffen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der TVöD ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsbeziehungen im öffentlichen Dienst.
  • Durch den TVöD erhalten die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst eine geregelte Vergütung.
  • Immer mehr Beschäftigte im öffentlichen Sektor machen sich mit den Bestimmungen des TVöD vertraut.
  • Änderungen im TVöD haben direkte Auswirkungen auf die Lebensbedingungen vieler Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.