Tvöd e
Definition
Der Begriff TVöD steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Deutschland. Er regelt die Arbeitsbedingungen, Vergütung und Beschäftigungsmodalitäten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf kommunaler und Länder-Ebene. Der TVöD wurde geschaffen, um eine einheitliche Grundlage für die Arbeitsverhältnisse in der öffentlichen Verwaltung zu schaffen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der TVöD ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsbeziehungen im öffentlichen Dienst.
- Durch den TVöD erhalten die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst eine geregelte Vergütung.
- Immer mehr Beschäftigte im öffentlichen Sektor machen sich mit den Bestimmungen des TVöD vertraut.
- Änderungen im TVöD haben direkte Auswirkungen auf die Lebensbedingungen vieler Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.