U.n.v.e.u
Definition
u.n.v.e.u ist eine Abkürzung, die für "unverbindlich unverbindlich" steht. Sie wird hauptsächlich in geschäftlichen und juristischen Kontexten verwendet, um anzuzeigen, dass eine bestimmte Aussage, einen Vorschlag oder ein Angebot ohne rechtliche Bindungen unterbreitet wird. Dies bedeutet, dass die beteiligten Parteien keine Verpflichtung zur Annahme oder Ausführung haben.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Anbieter hat betont, dass das Angebot u.n.v.e.u ist und somit keinerlei Verpflichtungen mit sich bringt.
- In der Präsentation wurde klar, dass die Vorschläge u.n.v.e.u unterbreitet wurden und die Entscheidungsträger noch Zeit zur Überlegung haben.
- Die Teilnahme an der Umfrage ist u.n.v.e.u, sodass die Teilnehmenden keine negativen Konsequenzen zu befürchten haben.
- In dem schriftlichen Dokument wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Konditionen u.n.v.e.u sind.