Unter ausschluss der sachmängelhaftung
Definition
Der Ausdruck „unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“ bedeutet, dass der Verkäufer oder Anbieter eines Produktes oder einer Dienstleistung von seiner Haftung für Sachmängel befreit ist. Das bedeutet, dass im Falle von Mängeln oder Defekten am Produkt der Käufer oder Empfänger keine Ansprüche auf Nachbesserung, Rücktritt oder Schadensersatz geltend machen kann. Diese Regelung wird häufig in Kaufverträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, insbesondere bei privaten Verkäufen oder im Rahmen von Sonderaktionen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Verkäufer bietet das gebrauchte Möbelstück unter Ausschluss der Sachmängelhaftung an.
- Käufer sollten sich bewusst sein, dass sie im Falle eines Defekts unter Ausschluss der Sachmängelhaftung keine Ansprüche geltend machen können.
- Viele Online-Plattformen erlauben den Verkauf von Waren unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, was für Käufer ein höheres Risiko bedeutet.
- Im Vertrag wurde ausdrücklich angegeben, dass der Artikel verkauft wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.