V.h. grundsteuer

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Definition

Die Abkürzung "v.h." steht für "von Hand" und wird häufig in der Immobilienwirtschaft verwendet, insbesondere im Zusammenhang mit der Grundsteuer. Sie beschreibt die manuelle Berechnung oder Festsetzung von Steuerbeträgen auf Grundlage von individuellen Immobilienwerten oder Lagefaktoren.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Ermittlung der Grundsteuer wurde die Fläche der Immobilie v.h. berechnet.
  • Der Steuerberater erklärte, dass die Feststellung der Werte v.h. in manchen Regionen üblich ist.
  • In Zeiten der Digitalisierung wird die v.h. Vorgehensweise zunehmend hinterfragt.
  • Um Fehler zu vermeiden, sollten alle Berechnungen v.h. sorgfältig dokumentiert werden.