Überlassung zum zollrechtlich freien verkehr

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Definition

Die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr bezeichnet im Zollrecht den Vorgang, bei dem Waren nach der Zollabfertigung in das freie wirtschaftliche Gebiet eines Landes eingeführt werden. Nach dieser Maßnahme sind die Waren nicht mehr an zollrechtliche Vorschriften gebunden und können uneingeschränkt gehandelt werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist ein entscheidender Schritt für die Einfuhr von Waren.
  • Nach der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr dürfen die importierten Güter ohne weitere Einschränkungen vermarktet werden.
  • Unternehmen müssen die erforderlichen Dokumente vorlegen, um die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr zu beantragen.
  • Bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr erfolgt die Zahlung der Zollabgaben entsprechend der jeweiligen Warenkategorie.