V.i.s.d.p

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Definition

v.i.s.d.p. steht für "verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes". Diese Abkürzung wird häufig in deutschen Medien verwendet, um die Person anzugeben, die für die Inhalte eines Druckwerks oder einer Publikation verantwortlich ist. Der Verweis auf die verantwortliche Person ist in vielen Fällen eine rechtliche Vorgabe, um Transparenz und Verantwortlichkeit zu gewährleisten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • "In der Zeitung muss unter dem Artikel v.i.s.d.p. des verantwortlichen Redakteurs stehen."
  • "Der v.i.s.d.p. muss auch auf der Webseite angegeben werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden."
  • "Journalisten sollten stets darauf achten, wer v.i.s.d.p. ist, um verantwortungsvolle Berichterstattung zu gewährleisten."
  • "Die Nennung des v.i.s.d.p. fördert das Vertrauen der Leser in die Publikation."