Abschreibung im steuerrecht
Definition
Abschreibung im Steuerrecht bezeichnet den Prozess der planmäßigen Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstandes über seine wirtschaftliche Nutzungsdauer. Diese Methode ermöglicht es Unternehmen und Selbständigen, die Kosten für Investitionen auf mehrere Jahre zu verteilen, wodurch die Steuerlast in den jeweiligen Geschäftsjahren gesenkt werden kann.
Synonyme
Verwandte Begriffe
- AfA (Absetzung für Abnutzung)
- Vermögensgegenstand
- Investition
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Abschreibung im Steuerrecht ermöglicht es, die Kosten über mehrere Jahre zu verteilen.
- Unternehmen nutzen die Abschreibung, um ihre steuerliche Belastung zu optimieren.
- Eine korrekte Erfassung der Abschreibungen ist entscheidend für die Bilanz eines Unternehmens.
- Bei Investitionen in langlebige Güter spielt die Abschreibung eine wesentliche Rolle in der Finanzplanung.