Verleumdung
Definition
Verleumdung bezeichnet die absichtliche Verbreitung falscher Informationen über eine Person, die deren Ruf schädigen sollen. Diese Aussage erfolgt in der Regel mündlich oder schriftlich und zielt darauf ab, das Ansehen der betroffenen Person zu zerstören oder zu beschädigen. Verleumdung kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Seine Behauptungen über den Politiker waren nichts weiter als Verleumdung, die den Ruf des Mannes erheblich beschädigten.
- Die Verleumdung führte zu einem gerichtlichen Verfahren, in dem die falschen Anschuldigungen ausgeräumt werden mussten.
- Sie konnte beweisen, dass die Verleumdung, die über sie verbreitet wurde, völlig unbegründet war.
- Verleumdung ist ein ernstes Vergehen, das in vielen Rechtsordnungen streng geahndet wird.