U haft
Definition
Das Wort "u haft" bezieht sich auf eine spezielle rechtliche Situation, in der eine Person in Gewahrsam oder Unterbringung gehalten wird. Der Begriff wird häufig im Kontext des Strafrechts oder der vorläufigen Maßnahmen verwendet, um die Freiheit einer Person zu beschränken, bis eine rechtliche Entscheidung getroffen wurde.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Polizei nahm den Verdächtigen bis zur Klärung des Falls in u haft.
- Im deutschen Rechtssystem gibt es klare Vorschriften, wann eine u haft rechtmäßig angeordnet werden kann.
- Nach mehreren Anhörungen wurde die u haft des Angeklagten schließlich aufgehoben.
- Die Dauer der u haft darf bestimmte gesetzliche Fristen nicht überschreiten.