Verpachtung
Definition
Verpachtung bezeichnet den rechtsverbindlichen Prozess, bei dem ein Grundstück oder eine Immobilie vom Eigentümer (Verpächter) an einen anderen (Pächter) überlassen wird. Im Rahmen eines Pachtvertrages erhält der Pächter das Recht, die Pachtsache zu bewirtschaften und zu nutzen, oft gegen Zahlung eines vereinbarten Pachtzinses. Die Verpachtung findet häufig in der Landwirtschaft, Gastronomie und Gewerbe Anwendung, wo Nutzungsrechte auf eine bestimmte Zeit übertragen werden.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Verpachtung der Wiesen erfolgt für einen Zeitraum von fünf Jahren.
- Der Landwirt hat seine Felder zur Verpachtung ausgeschrieben.
- Im Rahmen der Verpachtung verpflichtet sich der Pächter, die Pachtsache in gutem Zustand zu halten.
- Nach mehreren Gesprächen einigten sich die Parteien auf die Bedingungen der Verpachtung.