Unter ausschluss jeglicher gewährleistung

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Definition

Der Ausdruck "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer oder Anbieter eines Produkts oder einer Dienstleistung keine Verantwortung für Mängel oder Schäden übernimmt, die nach dem Kauf auftreten könnten. Dies schließt jegliche Garantie- oder Gewährleistungsansprüche aus. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, das Produkt oder die Dienstleistung in dem Zustand anzunehmen, in dem sie angeboten wird, und trägt das Risiko für mögliche Mängel.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Verkäufer bietet die Ware nur unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung an.
  • Der Artikel ist gebraucht und wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
  • Bei diesem Kauf handelt es sich um eine Transaktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
  • Der Händler weist ausdrücklich darauf hin, dass die Produkte unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung stehen.