Absentia

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Definition

Der Begriff "absentia" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "Abwesenheit". Er wird häufig in rechtlichen und formalen Kontexten verwendet, wenn jemand nicht anwesend ist, beispielsweise bei Gerichtsverhandlungen oder Besprechungen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Angeklagte wurde in absentia verurteilt, da er nicht vor Gericht erschien.
  • In der Sitzung gingen viele Entscheidungen in absentia der abwesenden Mitglieder durch.
  • Bei der Konferenz wurden die Abstimmunterlagen auch für die in absentia teilnehmenden Mitglieder bereitgestellt.
  • Die Ausstellung wurde eröffnet, obwohl viele Interessierte in absentia bleiben mussten.