Veräußerung

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Definition

Die Veräußerung bezeichnet den Akt des Verkaufs oder der Übertragung von Eigentum oder Rechten. Es handelt sich um einen rechtlichen Vorgang, bei dem ein Eigentümer seine Ansprüche an einem Vermögensgegenstand an eine andere Person abgibt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Veräußerung des Grundstücks war für die Familie eine wichtige finanzielle Entscheidung.
  • Nach reiflicher Überlegung entschloss sich der Unternehmer zur Veräußerung seiner Anteile an der Firma.
  • Im Rahmen der Veräußerung wurden alle bestehenden Verträge und Verbindlichkeiten geprüft.
  • Die Veräußerung von Kunstwerken kann ein erheblicher Gewinn für Sammler darstellen.