Uvp bei preis

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Definition

UVP steht für "Unverbindliche Preisempfehlung" und bezeichnet den von einem Hersteller oder Anbieter empfohlenen Preis für ein Produkt. Dieser Preis dient als Orientierung für den Einzelhandel und die Verbraucher, ist jedoch nicht bindend. Händler sind frei in der Entscheidung, ob sie den UVP einhalten, über- oder unterschreiten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der UVP für das neue Smartphone liegt bei 799 Euro, doch viele Händler bieten es günstiger an.
  • Kunden sind oft skeptisch gegenüber dem UVP, da sie wissen, dass die tatsächlichen Verkaufspreise variieren können.
  • Bei der Preisgestaltung der Produkte sollte der UVP stets als Orientierungshilfe genutzt werden.
  • Der Hersteller hat den UVP erhöht, um die gestiegenen Produktionskosten zu decken.