Von amts wegen

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Definition

Der Ausdruck "von amts wegen" bedeutet, dass eine Handlung oder Entscheidung von einer Behörde oder Amtsstelle aus eigenem Ermessen getroffen wird, ohne dass eine ausdrückliche Aufforderung oder einen Antrag eines Bürgers vorliegt. Dies geschieht in der Regel zum Schutz der Allgemeinheit oder zur Wahrnehmung öffentlicher Interessen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Behörde handelt von amts wegen, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.
  • In einigen Fällen kann das Finanzamt von amts wegen eine Steuererklärung erstellen.
  • Die Entscheidung wurde von amts wegen getroffen, da die gesetzlichen Vorgaben dies so vorschreiben.
  • Er erhielt eine Mitteilung, dass sein Gewerbeschein von amts wegen ausgesetzt wurde.